FAQ
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und unsere Antworten, Ausführliches entnehmen Sie bitte unserer Informationsbroschüre. Die folgenden Fragen und Antworten gelten für den Schweizer Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben. Informationen zum deutschen Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V. finden Sie auf der entsprechenden Website.
Inhaltsverzeichnis
1) Begrifflichkeiten
2) FTB: Ablauf und Voraussetzungen
3) Philosophie von Dignitas
1) Begrifflichkeiten
F: Ist Dignitas eine Sterbehilfeorganisation?
A: Nein. Dignitas ist in erster Linie ein gemeinnützig tätiger Verein für Lebenshilfe, Suizidversuchsprävention und das Menschenrecht, über Art und Zeitpunkt des eigenen Lebensendes selbst zu entscheiden. Ein Grossteil unserer Tätigkeit umfasst praktische und juristische Beratung für Ärzte, Juristen, Kranke, Gesunde, Angehörige von Kranken, usw. rund um die Gestaltung des Lebensendes. Dazu gehören auch Themen wie Patientenverfügung, palliative Massnahmen, medizinische und weitere Optionen zur Stabilisierung und/oder Verbesserung der Lebensqualität etc. Zentral ist bei der Beratung von Betroffenen nicht die Frage «wie sterben», sondern «wie weiterleben».
Suizidhilfe (Organisationen wie DIGNITAS sprechen auch von Freitodbegleitung (FTB)) ist nur ein Teil unserer Tätigkeit.
Der Begriff Sterbehilfe, obschon häufig verwendet, ist unscharf, denn er fasst verschiedene Formen der Hilfe beim und zum Sterben zusammen. Neben der Suizidhilfe kann damit beispielsweise auch die direkte aktive Sterbehilfe gemeint sein, also die Beendigung des Lebens durch eine Drittperson (beispielsweise durch einen Arzt mittels Injektion eines letalen Medikaments) auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person. Die direkte aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz jedoch verboten und fällt unter den Straftatbestand der «Tötung auf Verlangen».
Bei der in der Schweiz möglichen Suizidhilfe bestimmt die betroffene Person nicht nur selbst über ihr Lebensende, sondern nimmt auch die Handlung, die den Tod herbeiführt, selbst vor. Der juristische Begriff hierfür ist «Assistierter Suizid», das Schweizerische Strafgesetzbuch spricht von «Beihilfe zum Suizid». Diese ist erlaubt, solange sie frei von selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt.
Weitere Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten finden Sie in unserem Lexikon, Erläuterungen zu unseren Tätigkeiten hier.
2) FTB: Ablauf und Voraussetzungen
F: Ich leide an einer schweren und/oder terminalen körperlichen Krankheit und wünsche eine Freitodbegleitung (FTB) bei Dignitas – erfülle ich damit die Kriterien für eine FTB?
A: Besuchen Sie die Seite «Voraussetzungen für eine FTB» und/oder lesen Sie unsere Informations-Broschüre, insbesondere den Abschnitt «Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung» auf den Seiten 6 und 7.
F: Ich leide an einer psychischen Erkrankung und/oder Depressionen. Kann Dignitas eine FTB für mich arrangieren?
A: Menschen mit einer psychischen Erkrankung haben grundsätzlich die gleiche Möglichkeit wie Menschen mit einer körperlichen Erkrankung, eine FTB zu beantragen, sofern sie all jene Voraussetzungen erfüllen, die auch für diese gelten. Ausschlaggebend ist die Qualität der Arztberichte: klare Diagnose der Erkrankung, Informationen über Ursprung und Entwicklung, Nachweis aller versuchten Therapien (mit oder ohne Erfolg). Als besondere Voraussetzung müssen sie zusätzlich ein vertieftes psychiatrisches Fachgutachten erbringen, das bestätigt, dass der Sterbewunsch nicht Ausdruck einer therapierbaren psychischen Störung (z.B. einer akuten Lebenskrise oder einer vorübergehenden Depression) ist, sondern die selbstbestimmte, wohlerwogene und dauerhafte Entscheidung einer urteilsfähigen Person aufgrund einer schweren, langjährigen psychischen Krankheit.
F: Muss ich für eine FTB Dignitas-Mitglied sein?
A: Ja. Dignitas ist ein nicht-kommerzieller, nicht-profitorientierter Verein nach Schweizer Recht. Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer FTB (Gesuchsprüfung und Begleitung) stehen nur Mitgliedern des Vereins zur Verfügung. Grundsätzlich kann jede erwachsene und urteilsfähige Person Mitglied des Vereins Dignitas werden.
F: Wie werde ich Dignitas-Mitglied?
A: Schritt 1: Lesen Sie unsere Informations-Broschüre online oder laden Sie sie als PDF herunter, die Mitgliedschaft ist auf den Seiten 3 und 4 beschrieben.
Schritt 2: Füllen Sie die Beitrittserklärung (PDF) aus und senden Sie diese unterschrieben an Dignitas in der Schweiz.
F: Muss ich mit der Beitrittserklärung auch gleich einen Mitglieder-Beitrag überweisen?
A: Nein. Warten Sie auf unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft; diese enthält auch eine Rechnung.
F: Was kostet eine FTB?
A: Die Kostenübersicht – sowohl für in der Schweiz als auch im Ausland wohnhafte Mitglieder – finden Sie auf der Seite «FTB Kostenübersicht».
F: Was, wenn ich nicht über die notwendigen finanziellen Mittel für eine FTB verfüge?
A: Eine Reduktion oder ein Erlass dieser Kosten ist unter bestimmten Umständen möglich, kontaktieren Sie uns für weitere Informationen per Mail oder per Telefon +41 43 366 10 79.
F: Wie läuft eine FTB ab?
A: Grundsätzlich bestimmt das Dignitas-Mitglied den zeitlichen Ablauf der FTB selbst. Angehörige und Freunde sind selbstverständlich willkommen. Die Einnahme des Medikaments muss durch das Mitglied erfolgen, Dignitas darf hierbei nicht helfen. Details entnehmen Sie der Seite «Ablauf einer FTB».
F: Ich lebe im Ausland, darf ich dennoch um eine FTB ersuchen?
A: Ja. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall zusätzliche Kosten für Reise und Unterkunft anfallen.
F: Ich lebe im Ausland, muss ich mehrfach in die Schweiz reisen, um sämtliche Abklärungen zu tätigen, bevor ich eine FTB in Anspruch nehmen kann?
A: In den meisten Fällen müssen Sie nur ein Mal in die Schweiz reisen. Grundsätzlich versuchen wir, den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. Am besten wenden Sie sich mit Ihrem Gesuch an uns, alles weitere wird unser Team mit Ihnen besprechen. Sollten Sie noch nicht Dignitas-Mitglied sein, so füllen Sie bitte erst die Beitrittserklärung (PDF) aus und senden Sie sie unterschrieben an Dignitas.
F: Wie lange dauert die Vorbereitung einer FTB?
A: Die Vorbereitungsphase bis und mit dem «provisorischen grünen Licht» nimmt erfahrungsgemäss viel Zeit in Anspruch; es muss mit mindestens drei Monaten gerechnet werden. Für in der Schweiz wohnhafte Mitglieder, deren behandelnder (Haus-) Arzt bereit ist, ein Rezept auszustellen, ist diese Phase deutlich kürzer. Die Planung der eigentlichen FTB nimmt weitere Zeit in Anspruch. In dieser Phase sind viele Details zu besprechen, zu klären, zu entscheiden und zu organisieren, beispielsweise Ort und Datum der FTB, Einbezug von Familienangehörigen und Freunden, Anreise und Unterkunft. Im Ausland wohnhafte Mitglieder müssen in dieser Phase zudem diverse behördliche Urkunden einreichen, deren Beschaffung längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
F: Wer entscheidet über mein Gesuch um eine FTB?
A: Es erfolgt stets ein mehrstufiges Begutachtungs-Verfahren aufgrund eines umfassenden Dossiers – sowohl durch Dignitas als auch durch von Dignitas unabhängige Schweizer Ärzte. Die Entscheidung, ob eine FTB grundsätzlich möglich ist und ein Rezept für das bei einer FTB eingesetzte tödliche Medikament ausgestellt werden kann (das so genannte «provisorische grüne Licht»), fällt nicht Dignitas, sondern immer ein Arzt. Vor der FTB erfolgen zudem zwei persönliche ärztliche Konsultationen.
3) Philosophie von Dignitas
F: Was ist das Ziel von Dignitas?
A: Dignitas ist der Überzeugung, dass jeder urteilsfähige Mensch das Recht hat, über Art und Zeitpunkt seines Lebensendes selbst zu bestimmen und dieses Recht dort in Anspruch zu nehmen, wo er zuhause ist. Dafür setzt sich der Verein nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit auf juristischem und politischem Weg ein.
Ziel des Vereins ist es, überflüssig zu werden. Dies wird dann der Fall sein, wenn das Dignitas-Beratungskonzept zu Palliativversorgung, Suizidversuchsprävention, Patientenverfügung und Freitodbegleitung, sowie das Recht auf Selbstbestimmung und Wahlfreiheit im Leben und am Lebensende weltweit in öffentlichen Gesundheits- und Sozialwesen implementiert sind. Dann wird sich niemand mehr an Dignitas wenden müssen, um von seiner Wahlfreiheit in Bezug auf das eigene Lebensende Gebrauch zu machen.
Eine vertiefte Auseinandersetzung dazu finden Sie etwa im Interview mit Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli im «Landboten».