«Die selbstverantwortliche Entscheidung, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, ist durch die Verfassung unter besonderen Schutz gestellt. Selbstbestimmt dem eigenen Leben ein Ende setzen zu dürfen, schliesst natürlich das Recht auf Beratung und unterstützende Begleitung ein.»

5. Aug. 2019

«Die selbstverantwortliche Entscheidung, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, ist durch die Verfassung unter besonderen Schutz gestellt. Selbstbestimmt dem eigenen Leben ein Ende setzen zu dürfen, schliesst natürlich das Recht auf Beratung und unterstützende Begleitung ein.»

Interview mit Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate zur Frage der Verfassungsmässigkeit des deutschen Strafgesetzbuch § 217; in: «Saarländisches Anwaltsblatt», Ausgabe 2 / 2019

Link zum Artikel (PDF) und zur Gesamtausgabe (PDF)

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