Die Regierung des Kantons Zürich hat aufgrund einer entsprechenden Anfrage aus dem Kantonsparlament unter anderem festgehalten, dass bei der organisierten Suizidhilfe keine Missbräuche vorliegen, die eine Gesetzgebung, namentlich auch auf kantonaler Ebener, als zwingend notwendig erscheinen lassen.

26. Juli 2013

Die Regierung des Kantons Zürich hat aufgrund einer entsprechenden Anfrage aus dem Kantonsparlament unter anderem festgehalten, dass bei der organisierten Suizidhilfe keine Missbräuche vorliegen, die eine Gesetzgebung, namentlich auch auf kantonaler Ebener, als zwingend notwendig erscheinen lassen.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates (PDF)

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