Die Regierung des Kantons Zürich hat aufgrund einer entsprechenden Anfrage aus dem Kantonsparlament entschieden, was auf Bundesebene durch Bundesrat, Nationalrat und Ständerat schon entschieden wurde: dass der Erlass einer Regelung für die organi- sierte Suizidhilfe nicht angezeigt ist.

11. Okt. 2012

Die Regierung des Kantons Zürich hat aufgrund einer entsprechenden Anfrage aus dem Kantonsparlament entschieden, was auf Bundesebene durch Bundesrat, Nationalrat und Ständerat schon entschieden wurde: dass der Erlass einer Regelung für die organi- sierte Suizidhilfe nicht angezeigt ist.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates (PDF)

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